Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Lykershausen

Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Lykershausen vom 11.12.2014 werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Lykershausen zu einer Genossenschaftsversammlung für Donnerstag, den 10.01.2019, 19.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus in Lykershausen eingeladen.

Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Lykershausen gehören.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.

Tagesordnung:

1. Allgemeines zur Umstellung Haushaltspläne, Rechenschaftsberichte, Datenschutz

2. Beratung und Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2018/2019

3. Beratung und Beschlussfassung über Datenschutz

a) Neuabschluss der Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Angliederungsgenossenschaft auf die Ortsgemeinde Lykershausen

b)Abschluss eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages zwischen der Angliederungsgenossenschaft und der Ortsgemeinde Lykershausen

4. Allgemeines, Fragen etc.

Hinweis:

Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z.B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.

Jeder Jagdgenosse/ Jagdgenossin kann sich durch einen anderen Jagdgenossen/Jagdgenossin vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse / Jagdgenossin in seiner Person vereinigen.

Lykershausen, 10.12.2018  —  Jochen Kremper

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