über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 24.01.2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
I.
Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Lykershausen sind 6 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 12 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
III.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister sind bei dem Gemeindewahlleiter in
56346 Lykershausen, Zum Rheinufer 5
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung in
56346 St. Goarshausen, Dolkstraße 3
einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am
Montag, dem 8. April 2019, 18.00 Uhr,
ab.
IV.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss der Gemeindewahlleiterin/dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am
Freitag, dem 3. Mai 2019, 18.00 Uhr,
schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
Lykershausen, 04.02.2019 — Hans Josef Kring
Ortsbürgermeister
Wahlleiter